Maklerprovision bei Vermietung auf Mallorca: Wer zahlt was?
Du willst auf Mallorca eine Wohnung oder ein Haus mieten und fragst dich, ob die Maklerprovision an dir hängenbleibt? Die Antwort ist nicht einheitlich – sie hängt davon ab, was für ein Mietvertrag zustande kommt.
Langzeitmiete: der Vermieter zahlt
Bei einer klassischen Langzeitmiete übernimmt der Vermieter die Maklerprovision. Die Vertragsdauer unterscheidet sich dabei danach, wer vermietet:
– Ist der Vermieter eine Privatperson, beträgt die reguläre Vertragsdauer 5 Jahre.
– Ist der Vermieter gewerblich (z. B. eine Gesellschaft), beträgt sie 7 Jahre.
In beiden Fällen gilt: als Mieter zahlst du keine Provision an den Makler.
Temporäre Miete: frei verhandelbar
Mietest du zeitlich befristet, etwa wegen eines Jobs oder eines Studiums auf der Insel, ist offen vereinbar, wer die Provision trägt – Mieter oder Vermieter. Das steht im jeweiligen Mietvertrag und sollte vor Unterschrift geklärt sein.
Saisonmiete: ebenfalls frei verhandelbar
Bei Saisonmieten über 3, 6 oder 9 Monate gilt dasselbe Prinzip: Mieter und Vermieter vereinbaren frei, wer zahlt. Auch hier lohnt sich der Blick in den Vertrag, bevor du unterschreibst.
Touristische Ferienvermietung: Vertrag und Verbraucherrecht entscheiden
Bei touristischer Ferienvermietung richtet sich die Kostenverteilung nach dem Vertrag bzw. den AGB der Plattform oder Vermittlung, sowie nach dem einschlägigen Verbraucher- und Tourismusrecht.
Gewerbemiete: frei verhandelbar
Auch bei einer gewerblich genutzten Immobilie ist frei vereinbar, wer die Provision trägt.

Was heißt das für dich als Mieter?
Bevor du einen Mietvertrag auf Mallorca unterschreibst, lohnt sich ein Blick auf zwei Dinge: um welche Vertragsart es sich handelt, und was der Vertrag konkret zur Maklerprovision sagt. Bei Langzeitmiete bist du in der Regel auf der sicheren Seite – bei allen anderen Vertragsarten steht und fällt es mit der individuellen Vereinbarung.
Du bist dir bei deinem konkreten Mietvertrag unsicher? Melde dich bei uns – wir schauen uns deinen Fall an.