Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SEAFRONT PROPERTIES MALLORCA S.L.
1. Anbieter
SEAFRONT PROPERTIES MALLORCA S.L. Ronda Migjorn, 145B, 07620 Llucmajor – Spanien CIF: B16602278 Tel.: +34 971 628 850 E-Mail: immo@todo-mallorca.es
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Tätigkeiten von SEAFRONT PROPERTIES MALLORCA S.L. (nachfolgend „SEAFRONT PROPERTIES”) gegenüber Kunden, Interessenten und Auftraggebern – unabhängig davon, ob die Leistung im Bereich Immobilienvermittlung, Immobilienbetreuung oder beidem erbracht wird. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
3. Leistungsbereiche im Überblick
SEAFRONT PROPERTIES ist in zwei Tätigkeitsfeldern aktiv:
Bereich A – Immobilienvermittlung: Nachweis und Vermittlung von Immobilien zum Kauf, Verkauf, zur Langzeit- oder Kurzzeitmiete. Bereich B – Immobilienbetreuung: Betreuungs-, Kontroll- und Koordinationsleistungen für Immobilien auf Mallorca im Rahmen gebuchter Servicepakete.
Ein Kunde kann beide Bereiche gleichzeitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall gelten die jeweiligen bereichsspezifischen Regelungen nebeneinander.
4. Mitwirkung Dritter & ¡TODO! Mallorca CB
Für Behördengänge und administrative Dienstleistungen – insbesondere ITV-Service, Beantragung und Verwaltung der NIE, Erstellung und Einreichung des Modelo 210 sowie sonstige Behördenangelegenheiten – arbeitet SEAFRONT PROPERTIES mit ¡TODO! Mallorca CB (CIF: E5692136) zusammen. Diese Leistungen werden ausschließlich von ¡TODO! Mallorca CB erbracht, abgerechnet und verantwortet. Der Kunde schließt für diese Leistungen einen separaten Vertrag mit ¡TODO! Mallorca CB ab. SEAFRONT PROPERTIES übernimmt für diese Leistungen keine Haftung.
Für handwerkliche Leistungen, Reinigung, Pool- und Gartenpflege sowie sonstige Gewerke, die über den Paketumfang der Immobilienbetreuung hinausgehen, darf SEAFRONT PROPERTIES geeignete Subunternehmer beauftragen. Der Kunde wird hierüber informiert. Die Haftung für Leistungen dieser Drittanbieter richtet sich nach deren eigenen Bedingungen; SEAFRONT PROPERTIES haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl und Koordination.
5. Bereich A – Immobilienvermittlung
5.1 Tätigkeit
SEAFRONT PROPERTIES ist als Immobilienmakler und -vermittler tätig. Die Tätigkeit umfasst den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien, die Weitergabe von Objektinformationen sowie die Unterstützung bei der Kommunikation zwischen den Vertragsparteien. Ein wirtschaftlicher Erfolg – insbesondere Kauf, Verkauf, Vermietung oder Finanzierung – wird nicht geschuldet.
5.2 Keine Prüfungs- oder Beratungspflichten
SEAFRONT PROPERTIES übernimmt keine Verpflichtung zur rechtlichen, baulichen, steuerlichen oder technischen Prüfung von Immobilien. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Baugenehmigungen, Nutzungsrechte und Bewohnbarkeitsbescheinigungen, Grundbuch- oder Katastereinträge, Flächen-, Maß-, Baujahrs- oder Ausstattungsangaben sowie für Bauzustand, Mängel, Altlasten oder Wertentwicklung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben eigenständig oder durch Fachleute prüfen zu lassen.
5.3 Objektinformationen & Exposés
Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter (Eigentümer, Bauträger, Behörden). Sie sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Änderungen, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
5.4 Neubauten & Projektentwicklungen
Bei Neubauprojekten, Off-Plan-Objekten oder Bauträgerimmobilien übernimmt SEAFRONT PROPERTIES keinerlei Haftung für Fertigstellung, Bauqualität, Baufristen, Garantien des Bauträgers oder wirtschaftliche Tragfähigkeit.
5.5 Provision
Die Höhe der Provision wird im jeweiligen Vermarktungsauftrag oder Vermittlungsvertrag individuell festgelegt. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen IVA (derzeit 21 %).
Die Provisionspflicht richtet sich nach der Art des Geschäfts:
Beim Verkauf trägt der Verkäufer die Provision. Bei der Langzeitmiete trägt der Vermieter die Provision. Bei der Kurzzeitmiete trägt der Mieter die Provision, sofern er durch SEAFRONT PROPERTIES vorgestellt wurde.
5.6 Umgehungsschutz
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit von SEAFRONT PROPERTIES ein Vertrag zustande kommt – auch bei Vertragsabschluss über Dritte oder verbundene Personen, bei zeitlich verzögertem Abschluss sowie bei wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften. Der Umgehungsschutz gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem letzten nachweisbaren Kontakt (z. B. Besichtigung, Exposé-Zusendung, E-Mail-Korrespondenz).
5.7 Exklusivverträge
Exklusivvermarktungsverträge können individuell vereinbart werden. Die Mindestlaufzeit beträgt in diesem Fall 6 Monate. Die konkreten Bedingungen werden im jeweiligen Vermarktungsauftrag festgelegt.
5.8 Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, Exposés und Informationen sind vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann einen Provisionsanspruch auslösen.
5.9 Anzahlungen & Kaufpreiszahlungen
Anzahlungen und Kaufpreiszahlungen im Rahmen der Immobilienvermittlung werden über Notaranderkonten abgewickelt. SEAFRONT PROPERTIES ist weder Verwahrer noch Treuhänder dieser Gelder und haftet nicht für deren Verwaltung.
6. Bereich B – Immobilienbetreuung
6.1 Leistungsinhalt
SEAFRONT PROPERTIES erbringt Betreuungs-, Kontroll- und Koordinationsleistungen nach bestem fachlichem Bemühen im Rahmen der jeweils gebuchten Servicepakete (Dienstvertrag). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, wird kein Werk- oder Erfolgseintritt geschuldet.
6.2 Leistungsgrenzen
Nicht im Paketumfang enthalten sind insbesondere Gästebetreuung und Ferienvermietung. Leistungen wie Gartenpflege, Reinigung, Poolpflege, Handwerkerkoordination und sonstige Gewerke sind Zusatzleistungen und werden separat beauftragt und abgerechnet. Behördengänge werden ausschließlich über ¡TODO! Mallorca CB abgewickelt (siehe Ziffer 4).
6.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt für den erforderlichen Zugang zur Immobilie (Schlüssel, Codes, Fernbedienungen) und informiert SEAFRONT PROPERTIES unverzüglich über relevante Änderungen. Er teilt Besonderheiten der Immobilie (Alarmanlagen, Wasser- und Hauptschalter, technische Anlagen etc.) mit und erteilt klare Budgetvorgaben und Weisungen. Ohne anderslautende Vereinbarung ist SEAFRONT PROPERTIES berechtigt, dringende Maßnahmen zur Schadenminderung bis zu einem Eilbudget von 300 € inkl. IVA je Ereignis zu veranlassen. Der Kunde hält eine dem Objekt angemessene Gebäude- und Haftpflichtversicherung vor. SEAFRONT PROPERTIES berät nicht in rechtlichen oder versicherungstechnischen Fragen.
6.4 Dokumentation
Objektkontrollen werden protokollarisch dokumentiert (z. B. Foto- und Kurzberichte). Diese Dokumentation dient der Zustandsinformation und ersetzt keine technische Prüfung oder Sachverständigenleistung.
6.5 Vertragsdauer & Kündigung
Die Immobilienbetreuung wird ohne feste Mindestlaufzeit erbracht. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) gekündigt werden. Bereits erbrachte oder begonnene Leistungen werden ordnungsgemäß abgerechnet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, fehlender Zugänglichkeit der Immobilie oder groben Pflichtverletzungen.
6.6 Widerrufsrecht
Soweit nach spanischem Recht (RDL 1/2007) ein gesetzliches Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen besteht, gilt dieses für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Übt der Kunde das Widerrufsrecht nach bereits begonnenem Leistungsvollzug auf ausdrückliches Verlangen aus, trägt er die angemessenen Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht und der Kunde vorab ausdrücklich auf den Wegfall hingewiesen wurde.
7. Preise, Zahlung & Verzug
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen IVA, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder leistungsbezogen per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
SEPA-Lastschrift (Domiciliación bancaria): Der Kunde kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug erfolgt mit einer Vorabankündigung von mindestens 3 Bankarbeitstagen. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung; Rücklastschriftkosten trägt der Kontoinhaber, soweit er sie zu vertreten hat. Überweisung auf das spanische Geschäftskonto von SEAFRONT PROPERTIES. Barzahlung, ausschließlich bei persönlicher Übergabe. PayPal, gegebenenfalls zuzüglich anfallender PayPal-Gebühren.
Bei Zahlungsverzug ist SEAFRONT PROPERTIES berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzubehalten.
8. Haftung
SEAFRONT PROPERTIES haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet SEAFRONT PROPERTIES nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Bereich der Immobilienvermittlung ist die Haftung zusätzlich auf die Höhe der gezahlten Maklerprovision begrenzt. Für Leistungen von Subunternehmern und Drittanbietern haftet SEAFRONT PROPERTIES ausschließlich für sorgfältige Auswahl und Koordination; im Übrigen gelten die Haftungsregeln des jeweiligen Drittanbieters.
9. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Auflagen, Pandemien, Versorgungsstörungen) verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. SEAFRONT PROPERTIES informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, LOPDGDD). Details zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von SEAFRONT PROPERTIES.
11. Streitbeilegung
SEAFRONT PROPERTIES ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Zuständige Verbraucherschutzbehörde auf den Balearen: Dirección General de Consumo, Carrer de Jesús 38 A, 07010 Palma de Mallorca. EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Palma de Mallorca. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstände am Wohnsitz des Kunden. Vertragssprache ist Deutsch; Fassungen in anderen Sprachen dienen ausschließlich der Information. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit nicht zwingendes spanisches Recht etwas anderes bestimmt.
13. Abtretung & Aufrechnung
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SEAFRONT PROPERTIES übertragen werden. Zahlungsforderungen darf SEAFRONT PROPERTIES ohne Zustimmung des Kunden abtreten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Änderungen dieser AGB
SEAFRONT PROPERTIES darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Gesetzesänderungen oder Leistungsanpassungen. Bestehende Dauerschuldverhältnisse werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen informiert. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Geltungstermin, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird gesondert hingewiesen. Bei wesentlichen Nachteilen kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige, das dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.