Strom abstellen bei Okupas? Neues Grundsatzurteil des spanischen Obersten Gerichtshofs sorgt für Klarheit

Darf ein Eigentümer in Spanien den Strom oder das Wasser abstellen, wenn seine Immobilie von Okupas besetzt wird?

Diese Frage beschäftigt seit Jahren tausende Immobilienbesitzer – auch auf Mallorca.

Mit der Grundsatzentscheidung 426/2026 hat der spanische Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) nun erstmals eine einheitliche Linie geschaffen und damit die bislang unterschiedlichen Urteile vieler Provinzgerichte beendet.

Worum geht es?

Bislang war unklar, ob sich Eigentümer strafbar machen, wenn sie bei einer illegal besetzten Immobilie

  • den Stromvertrag kündigen,
  • den Wasseranschluss abmelden oder
  • die Gasversorgung einstellen.

Einige Gerichte sahen darin eine strafbare Nötigung (“coacciones”), andere nicht. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof entschieden.

Das Urteil 426/2026

Der Tribunal Supremo stellt klar:

Ein Eigentümer begeht grundsätzlich keine strafbare Nötigung, wenn er die Versorgung mit Strom, Wasser oder Gas beendet, sofern die Immobilie ausschließlich von Personen ohne jeglichen rechtlichen Anspruch besetzt wird.

Der entscheidende Punkt ist also nicht die Versorgung selbst, sondern die Frage:

Hat der Bewohner ein rechtmäßiges Nutzungsrecht an der Immobilie?

Genau hier liegt der Unterschied.

Illegale Besetzung oder berechtigter Bewohner?

Das Urteil unterscheidet sehr deutlich zwischen zwei Situationen.

1. Illegale Okupas

Hat eine Person die Immobilie ohne Vertrag, ohne Erlaubnis und ohne sonstigen Rechtsanspruch besetzt, darf der Eigentümer nach der neuen Rechtsprechung die laufenden Versorgungsverträge kündigen oder nicht weiter bezahlen. Dies erfüllt nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich nicht den Straftatbestand der Nötigung.

2. Mieter, Ex-Partner oder Familienangehörige

Ganz anders sieht es aus, wenn die Person ein rechtliches Nutzungsrecht besitzt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ein bestehender Mietvertrag,
  • eine richterlich zugesprochene Nutzung,
  • ein Wohnrecht,
  • oder andere rechtliche Ansprüche auf die Nutzung der Immobilie.

In diesen Fällen kann das Abschalten der Versorgung weiterhin eine strafbare Nötigung darstellen.

Der Fall hinter dem Urteil

Interessant ist, dass das Grundsatzurteil gar keinen klassischen Okupa-Fall betraf. Ausgangspunkt war ein Scheidungsverfahren. Ein Mann kündigte den Stromvertrag der gemeinsamen Wohnung, obwohl seine Ehefrau dort aufgrund ihrer rechtlichen Stellung weiterhin wohnen durfte. Ziel war es, sie zum Auszug zu bewegen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen Nötigung. Gleichzeitig nutzte das Gericht dieses Verfahren, um eine allgemeine Rechtslinie für zukünftige Fälle festzulegen und ausdrücklich zwischen rechtmäßigen Bewohnern und illegalen Besetzern zu unterscheiden.

Was bedeutet das für Eigentümer auf Mallorca?

Die Entscheidung schafft deutlich mehr Rechtssicherheit. Dennoch bedeutet sie nicht, dass Eigentümer jetzt beliebig handeln dürfen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Entscheidend bleibt immer die Frage: Hat der Bewohner irgendeinen rechtlichen Anspruch auf die Nutzung der Immobilie?

Nur wenn dies eindeutig verneint werden kann, greift die neue Rechtsprechung.

Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Das Urteil bedeutet insbesondere:

✔ Nicht jede Abschaltung von Strom oder Wasser ist automatisch strafbar.

✔ Entscheidend ist, ob der Bewohner ein rechtmäßiges Nutzungsrecht besitzt.

✔ Die Entscheidung ersetzt kein Räumungsverfahren.

✔ Jeder Einzelfall sollte vor Maßnahmen rechtlich geprüft werden.

Gerade auf Mallorca ein wichtiges Thema

Viele Eigentümer besitzen ihre Immobilie auf Mallorca nur als Ferienhaus oder Zweitwohnsitz. Entsprechend groß ist die Sorge vor einer unbefugten Besetzung.

Das neue Urteil schafft zwar mehr Klarheit, ersetzt jedoch keine professionelle Beratung. Bereits kleine Unterschiede im Sachverhalt können rechtlich entscheidend sein.

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